Nach Ablauf der Gutscheingültigkeit ist eine Verlängerung nicht mehr möglich.
Alle Gutscheine unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Diese beginnt mit dem 31.12. des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde. Dies bedeutet beispielsweise, dass bei einem Kauf am 20.03.2021 der Gutschein bis zum 31.12.2024 gültig ist. Nach dieser Frist ist leider keine Verlängerung mehr möglich.
Aufgrund der Corona Situation haben wir jedes Jahr angemessene Kulanzfristen eingeräumt. Diese sind jedoch vorbei und eine Verlängerung daher nicht mehr möglich. Bitte beachte auch, dass seit 2022 die Einlösung der Gutscheine nahezu uneingeschränkt möglich ist.
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